Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

         I.            Geltungsbereich

  1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn der Fotograf Eric Eisenträger Fotografie, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

  2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten digitalen Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind insbesondere Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

      II.            Vertragsschluss

  1. Der Vertragsschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande:

  2. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail über die im Impressum der Internetseite des Auftragnehmers oder über das entsprechende Kontaktformular anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.

  3. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer telefonisch oder per E-Mail ein Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von vierzehn Werktagen. Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.

  4. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der vorbezeichneten Frist von vierzehn Werktagen anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung der Fotos zustande.

  5. Nimmt der Auftraggeber das Angebot nach Ablauf der Frist aus 2.3 an, handelt es sich dabei um ein erneutes Angebot, welches der Auftragnehmer durch ausdrückliche Erklärung annehmen kann. Einer Annahmeerklärung steht gleich, wenn der Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung oder eine Vorschussrechnung übersendet.

   III.            Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche, etc.).

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  4. Sofern die mietweise Bereitstellung einer Fotobox (Photobooth o.ä.) vereinbart wurde verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer diese nur im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen. Bei Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch haftet der Auftraggeber.

  5. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungslagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.

  6. Der Fotograf übernimmt keinerlei Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen und Objekte, es sei denn, es wird entsprechendes unterzeichnetes Release beigefügt. Sofern die aufzunehmenden Bauwerke, Objekte, Inneneinrichtungen etc. urheberrechtlich geschützt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderlichen Einwilligung der Urheber einzuholen. Die Einwilligung erstreckt sich auch auf die Nutzung der Bilder durch den Fotografen und/oder Dritte, denen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt oder auf die er solche Rechte überträgt.

   IV.            Pflichten des Auftragnehmers 

  1. Es gilt nur das als vereinbart, was im Angebot beinhaltet oder in der Auftragsbestätigung mit Zustimmung des Fotografen ergänzt ist und oder zuvor bei der Auftragserteilung besprochen und schriftlich fixiert wurde.. Der Auftraggeber kann an diesem Tag weitere Stunden in Auftrag geben.

  2. Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

  3. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber binnen sechs Wochen nach dem Fototermin die Fotos. Für besonders aufwändige Zusatzprodukte (z.B. Hochzeitsalben) wird ein gesonderter Übergabetermin nach individuellem Aufwand vereinbart.

      V.            Vergütung und Auslagen

  1. Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit den vereinbarten Abrechnungszeitraum wird der zusätzliche Zeitaufwand je angefangene Stunde abgerechnet.

  2. Bei Vertragsschluss wird eine erste Anzahlung fällig, die innerhalb von 10 Tagen vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses fällig wird. Insoweit ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Die Höhe der Anzahlung beträgt 30% der vereinbarten Vergütung. Maßgeblich für die fristgerechte Zahlung ist der Eingang des Betrags auf nachfolgendem Konto des Auftragnehmers:

    Eric Eisenträger

    IBAN: DE43 6008 0000 0191 3001 00

    BIC: DRESDEFF600

  3. Geht diese Zahlung nicht fristgerecht ein, wird der Auftragnehmer die Zahlung unter angemessener Fristsetzung anmahnen. Verstreicht auch diese Frist, ist der Auftragnehmer zur Verweigerung der vertraglich geschuldeten Leitungen berechtigt. Gesetzliche Rücktrittsrechte, bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleiben hiervon unberührt.

  4. Die Zahlung der verbleibenden Vergütung wird auf Rechnungstellung durch den Auftragnehmer innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung, jedoch nicht vor der Übergabe der Fotos durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber fällig.

    1. An- und Abreisen des Auftragnehmers erfolgt jeweils von Stuttgart aus. Die Anfahrt im Umkreis von 30 km von Stuttgart wird, soweit vertraglich nicht anders vereinbart, nicht berechnet. Übersteigt die An- und Abreise den zuvor vereinbarten Umfang werden über vorstehende Differenz hinaus folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km 0,50 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt.

    2. Sofern vereinbart, wird vom Kunden ein Einzelzimmer in der Nähe des Arbeitsortes zur Verfügung gestellt.

    3. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Essen und Getränke während der Reportage werden dem Auftraggeber unentgeltlich in angemessenem Umfang zur Verfügung gestellt.

   VI.            Auftragsänderungen, –erweiterungen und -kündigung

  1. Im Falle einer Kündigung aufgrund der Ausübung gesetzlicher Kündigungsrechte durch eine der Parteien gelten die nachfolgenden Bestimmungen.

  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gegen diesen einen Schadensersatzanspruch in Höhe der unter Ziffer 5.3 dieser Vereinbarung bezifferten Anteile an der vereinbarten Vergütung geltend zu machen, es sei denn der Kunde weist nach, dass dem Auftragnehmer ein geringerer Schaden, oder gar kein Schaden entstanden ist oder dieser die Kündigung zu vertretenen hat.

  3. Kann der Auftragnehmer, wegen Krankheit, oder eines Umstandes, den dieser zu verschulden hat den Auftrag nicht durchführen, wird dem Auftraggeber die Anzahlung erstattet.

  4. Das Recht des Verbrauchers zum Widerruf bleibt hiervon unberührt

VII.            Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Urheberrechte

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos im Eigentum des Auftraggebers.

  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

  3. Der Auftragnehmer trifft die Auswahl der Fotos. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch alle Fotos zu erhalten.

  4. Der Auftragnehmer darf die Fotos, auf denen ausschließlich die Auftraggeber abgebildet sind, im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.).

  5. Wird das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch die Auftraggeber ausdrücklich nicht erteilt, besteht für den Auftragnehmer die Notwendigkeit der Eigenwerbung durch aktuelle Hochzeitsfotos aus anderen Aufträgen. In diesem Fall erhöht sich der Vergütungsanspruch um 20 %.

  6. Andere Dienstleister wie z.B. Visagisten, Dekorateure, Hochzeitsplaner, etc. dürfen Fotos nur nach Freigabe durch den mit Auftragnehmer verwenden. 

VIII.            Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

  2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer – soweit in Ziffer VIII.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer VIII.3 dieser AGB ausgeschlossen.

  3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer VIII.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

  4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern VIII.1 bis VIII.3 dieser AGB ausgeschlossen.

  5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen. 

   IX.            Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte und Abtretung

  1. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur gegen rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Forderungen gegen den Auftragnehmer berechtigt. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten.

    1. Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit dessen schriftlicher Zustimmung möglich.

  2. Textform

    1. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

      X.            Anzuwendendes Recht

  1. Nebenabreden oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen AGB und des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der jeweilige Geschäftssitz des Fotografen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.